3.
Bildungskredit:
Unabhängig
vom Aufstiegs-Bafög kommt zusätzlich ein
Bildungskredit
durch die KfW in Betracht:
www.bildungskredit.de
Z.B. 7.200 EUR in 24 Monatsraten von 300
EUR oder als Einmalzahlung.
Die Konditionen beziehen sich in diesem
Fall auf "Schüler" (nicht Studenten einer Hochschule).
Achtung,
falls der Sachbearbeiter unsere Schule nicht unter den förderfähigen
Einrichtungen findet: Die Fachakademie für Wirtschaft trägt für
Bayern die Schulnummer 1926 und ist im
"Ausbildungsstättenverzeichnis" unter Stichwort "Fachakademie für
Wirtschaft" zu
finden.
4.
Begabtenstipendium:
Für Bewerber
mit guten/sehr guten Leistungen in der Berufsausbildung kommt
zusätzlich zum Aufstiegsbafög auch
die Begabtenförderung
in Frage:
www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html.
Die Begabtenförderung ist bei der IHK zu beantragen, über die man
die Berufsausbildung gemacht hat. Die dort genannten
Bewerbungsvoraussetzungen sind missverständlich formuliert. Beziehen
Sie sich bitte auf die
Original-Richtlinie des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Punkt 1.4.
Die Weiterbildung zum staatlich
geprüften Betriebswirt als Vollzeitmaßnahme ist förderfähig, weil
diese Maßnahme nach dem AFBG förderfähig ist.
Voraussetzungen für die Begabtenförderung in der
Weiterbildung:
-
Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit
mindestens 87 Punkten oder mit der Durchschnittsnote 1,9 bestanden
oder
-
Sie waren bei einem
beruflichen Leistungswettbewerb unter den ersten
Drei
oder
-
Sie weisen Ihre besondere Qualifikation
durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der
Berufsschule nach.
Vollzeitstudierende und Hochschulabsolventen /-innen können nicht
aufgenommen werden. (Achtung! Der Begriff "Vollzeitstudierende"
bezieht sich nur auf Studierende an Hochschulen, nicht an
Fachschulen/Fachakademien.)
5. Sonstige
Förderungen:
-
Durch die
Agentur für Arbeit mit einem Bildungsgutschein
(SGB-Förderung) im
Kursnet
-
Durch den
Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (SVG-Förderung)
-
Durch eine REHA-Förderung beim
Rehabilitationsträger
-
Sonst: z.B.
www.mystipendium.de ;
www.elternkompass.info ...
6.
Elterngeld:
Da ein Studium nicht zu Erwerbstätigkeit
zählt und ohnehin eine Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Stunden
(Merke: 32 Unterrichtsstunden à 45 Min. pro Woche = 24
Vollzeitstunden) erlaubt sind, kommt für Mütter und Väter nach der
Geburt eines Kindes auch das Elterngeld
(= 67% des letzten Nettoeinkommens, max. 1800 EUR, max. 14 Monate)
in Betracht:
www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner. Dabei ist eine Koppelung mit
dem Meisterbafög möglich.
7.
Wohngeld:
Unter
bestimmten Voraussetzungen kommt auch
Wohngeld in Betracht. Wohngeld
muss nicht zurückbezahlt werden und ist kein Almosen des Staates,
sondern es besteht für jeden Berechtigten ein Rechtsanspruch darauf.
Sich darüber zu informieren, ist für jeden unserer Studierenden
wichtig, der als Alleinstehender als Mieter oder Wohnungseigentümer
nicht mehr als 830 EUR monatliches Einkommen - ohne Berücksichtigung
von Darlehen! - hat (bei 2 Familienmitgliedern nicht mehr als 1190
EUR, bei 3 Familienmitgliedern nicht mehr als 1450 EUR usw.).
Näheres zum Wohngeld für München finden Sie unter:
www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Wohnungsamt/Wohngeld.html
::::::::::::::::::::::::::
Fördermöglichkeiten für ein Hochschulstudium nach dem staatlich geprüften Betriebswirt:
Wenn Sie das
Studium an der Fachakademie abgeschlossen haben, kommt für ein
späteres Hochschulstudium auch ein Aufstiegsstipendium der
Begabtenförderung in Frage:
www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.html
Weitere interessante Stipendien gibt es unter:
www.mystipendium.de ;
www.elternkompass.info ...
Achtung! Wer direkt im Anschluss an den staatlich gepr. Betriebswirt
keine passende Stelle findet und auf Arbeitslosengeld angewiesen
ist, muss sich bereits vor Eintritt in die Fachakademie arbeitslos
gemeldet haben.
FAQ
|