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Allgemeiner Hochschulzugang                                     

 

Hochschulzugangsberechtigung mit Betriebswirt-Abschluss (gleichwertig mit Abitur)

 

Absolventen der Fachakademie für Wirtschaft können als staatlich geprüfte Betriebswirte auch ohne Erwerb einer (Fach)Hochschulreife an allen Fachhochschulen ein Studium ihrer Wahl aufnehmen. Dasselbe gilt für ein universitäres Studium, wenn vorher ein Beratungsgespräch an der Universität absolviert wurde. Damit wurde unseren Absolventen der  allgemeine Hochschulzugang eröffnet und sie können an einer FH und Uni in ganz Deutschland jedes Fach ihrer Wahl studieren. Der allgemeine Hochschulzugang beinhaltet also die gleiche Zugangsberechtigung wie das allgemeine Abitur. Es ist daher nicht verwunderlich, dass einige Absolventen unserer Akademie z.B. Sportwissenschaften oder sogar Physik an der TU München studieren, obwohl die meisten bei BWL bleiben. Jedoch entfällt in diesem Fall die Verleihung eines gesonderten Hochschulreife-Zeugnisses.

 

Optional: Erwerb der allg. FHR/ fachgeb. HR mit Reifezeugnis ...

 

... durch eine Ergänzungsprüfung zum staatlich geprüften Betriebswirt. Obwohl diese Hochschulreife für ein Studium an einer Hochschule nicht erforderlich ist, empfehlen wir diese Zusatzprüfung, da man hier ein klassisches Reifezeugnis erhält, was insbesondere für Bewerbungen einen "kosmetischen" Vorteil bringt. Für einen späteren Hochschulabschluss in BWL ist außerdem der erweiterte Mathematik- sowie der vertiefte Englisch-Unterricht vorteilhaft.

 

Die bayernweit zentrale Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife findet regelmäßig eine Woche nach den Prüfungen zum staatlich geprüften Betriebswirt statt und betrifft an der Fachakademie für Wirtschaft nur das Fach Englisch.

 

Wer die FHR-Prüfung ablegen will, muss jedoch zwei weitere Fächer, und zwar im 1. Studienjahr das Fach Naturwissenschaftliche Grundlagen und im 2. Studienjahr das Fach Mathematik für die FHR, belegen und die erforderlichen Leistungsnachweise zur Bildung einer Fortgangsnote erbringen, die nicht schlechter als "ausreichend" sein darf. Die anderen zum Erwerb der FHR notwendigen Fachnoten erfordern keinen weiteren Zusatzunterricht. Die über die Fachakademie erworbene Fachhochschulreife ist an das Bestehen der Prüfungen zum staatlich geprüften Betriebswirt gebunden.

 

Berechnung der FHR-Zeugnisnote:

 

           Englisch (Abschlussnote)

     +   Deutsch (Fortgangsnote = Abschlussnote)

     +   Mathematik für die FHR (Fortgangsnote = Abschlussnote)

     +   Sozialkunde (Fortgangsnote = Abschlussnote)

     +   Durchschnittsgesamtnote staatlich geprüfter Betriebswirt

     _______________________________________________________

                          : 5 = Zeugnisnote für die Fachhochschulreife

 

Sollte ein Studierender nach dieser Berechnung die Note 1,50 oder besser erzielen und seine Durchschnittsnote beim staatlich geprüften Betriebswirt ebenfalls 1,50 oder besser sein, wird ihm mit einem Zertifikat die fachgebundene Hochschulreife verliehen, ansonsten bleibt es bei der allgemeinen FHR.

 

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